OZG - der Wegweiser für amtliche Prozesse

OZG steht für Onlinezugangsgesetz, also das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen.
Es ist der Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems. 
Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, den Nutzerinnen und Nutzern die Leistungen ihrer jeweiligen Verwaltung bis Ende dieses Jahres unter anderem digital über Portale anzubieten.

Der Gesetzestext des OZG ist hier nachzulesen. 

Die Koordinatoren des OZG sind das Bundesministerium für Bau und Heimat (BMI) und der eigens dafür ins Leben gerufene IT-Planungsrat.
Dieser hat für die Umsetzung drei Projekte entwickelt:

  1. Digitalisierungsprogramme
  2. Portalverband (in diesem findet die Zusammenführung der Verwaltungsportale statt)
  3. Konten und Postfächer 
  1.  Digitalisierungsprogramme

    Ziel der Digitalisierungsprogramme ist es, die 575 OZG-Leistungsbündel (über 6.000 Verwaltungsleistungen) bis Ende 2022 online verfügbar zu machen.
    Mit OZG-Leistungen sind die nach außen wirkenden Handlungen der Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen gemeint (z.B. Anträge auf BAföG, Elterngeld etc.).
    Das Digitalisierungsprogramm Bund übernimmt die Leistungen im Aufgabenbereichs des Bundes.
    Das Digitalisierungsprogramm Föderal übernimmt die OZG-Leistungen, die von Ländern und Kommunen erbracht werden. 

  2.  Portalverbund

    Der Portalverbund soll einen unkomplizierten Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland ermöglichen. Hierfür müssen alle Verwaltungsportale der verschiedenen Ebenen miteinander vernetzt werden, um so einen Verbund von Portalen zu schaffen.

  3.  Konten und Postfächer

    In Zukunft soll EIN Konto reichen, um auf alle Verwaltungsleistungen zuzugreifen. In Bayern ist dies das BayernPortal, alle Informationen hierzu sind im Blog-Eintrag BayernPortal, BayernID - Was ist das?

OZG - Aufgaben

  • Digitalisierung der 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene
  • Vernetzung, um unkomplizierten Zugriff auf die Verwaltungsleistungen zu ermöglichen

Ziel: 
Die Verwaltung nutzerorientiert und nutzerfreundlich gestalten! 

Schwierigkeit:
Alle Verwaltungsebenen miteinander zu verbinden klingt gut, ist allerdings schwieriger als vermutet.
Deutschland ist föderal organisiert, das bedeutet jedes Bundesland ist autonom für Gesetzgebung und Vollzug selbst verantwortlich.

Daher bedeutet es einen immensen Koordinationsaufwand, die Verwaltung über die Ressortgrenzen hinaus miteinander zu vernetzen.
Vor allem da den Ländern und Kommunen oftmals die Ressourcen für so ein großes Projekt fehlen (sowohl personell als auch finanziell).

Instrumente zur Umsetzung des OZG in Bayern 

  • BayernPortal mit BayernID als Nutzerkonto, digitalem Postkorb und Online-Bezahlfunktion
  • Digitallabore Bayern
  • Digitaler Werkzeugkasten
  • OZG-Masterplan Bayern

 

Quellen: 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html
https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/startseite/startseite-node.html
https://www.it-planungsrat.de/foederale-zusammenarbeit/ozg-umsetzung

 

Kontakt aufnehmen

Unverbindliches & kostenloses Beratungsgespräch

light contact new

Melden Sie sich bei uns - Gemeinsam finden wir eine Lösung

08549 / 306 984-0